Die Forschungszulage 2024

Interessant für Unternehmen und Startups:

Die steuerliche Forschungszulage – was ist seit März 2024 neu?

Seit dem 01. Januar 2020 steht Unternehmen und Startups in Deutschland ein effektives Förderinstrument zur Verfügung: die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage, kurz FZul. Die FZul unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte in verschiedenen Kategorien wie Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. 

Ein besonders attraktives Merkmal der FZul ist die Möglichkeit, dass Unternehmen und Startups aller Größenordnungen und Branchen davon profitieren können und dass die Förderung vor, während oder sogar nach Abschluss des Projekts beantragt werden kann.

Was ist seit 2024 neu bei der Forschungszulage?

  • Die maximale Bemessungsgrundlage wurde auf 10 Millionen Euro erhöht. 
  • Sachkosten und abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nun in die Förderung einbezogen.
  • Der Anteil der förderfähigen Kosten für Auftragsforschung wurde von 60% auf 70% angehoben.
  • Der pauschale Stundensatz bei Einzelunternehmern wurde von 40 auf 70 EUR erhöht.
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte auf 35%. 
  • Die FZul wird durch Integration in das Steuervorauszahlungsverfahren früher ausgezahlt.

Warum ist die Forschungszulage interessant für Startups?

Die steuerliche Forschungszulage bietet auch eine wichtige Unterstützung für Startups, die sich in der Anfangsphase oder in einer Verlustphase befinden. Durch die Möglichkeit, die Forschungszulage als Steuergutschrift zu erhalten, auch wenn das Unternehmen keine oder nur geringe Steuern zahlt, wird die Finanzierung von Innovationsprojekten erleichtert.
Tipp: Startet frühzeitig damit eure relevanten Personalstunden festzuhalten, so könnt ihr, auch zu einem späteren Zeitpunkt, einfacher die Forschungszulage beantragen.

Übrigens:
Der Höchstbetrag der förderfähigen Aufwendungen liegt für Ausgaben seit dem 27.03.2024 bei 10 Mio. €.

Mehr Informationen zur Änderung und der Antragstellungen finden sich hier: Wachstumschancengesetz BSFZ