Neue Förderung für Selbstständige für Weiterbildung
(Solo-)Selbstständige in ganz Deutschland profitieren ab Juli 2023 von der neuen KOMPASS-Förderung für die eigene Weiterbildung. Unterstützt werden Selbstständige mit maximal einem Beschäftigten (in Vollzeit). Über regional verteilte Anlaufstellen können Selbstständige eine erste, kostenfreie Beratung erhalten und werden bei der Antragstellung unterstützt. Die Anlaufstelle stellt auf den Qualifizierungsscheck aus, der für die Förderung relevant ist.
Die Förderung finanziert die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung und soll zur Sicherung der eigenen, beruflichen Existenz und deren zukünftigen Bestand beitragen. Selbstständige müssen dafür mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sein und die Tätigkeit im Haupterwerb nachgehen. Das bedeutet, mindestens 51% der Einkünfte müssen von dieser Tätigkeit kommen.
Die KOMPASS-Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Zuschusshöhe für Selbstständige liegt bei 90% bzw. maximal 4.500€. Das bedeutet, die Qualifizierung bzw. Weiterbildung darf insgesamt nur 5.000€ kosten (ohne Mehrwertsteuer). Kostet diese mehr als 5.000€, muss der höhere Betrag vom Selbstständigen selbst getragen werden. Die Qualifizierung/Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden dauern.
Zu beachten: Die Anmeldung für eine Weiterbildung darf erst nach der Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgen und muss dann innerhalb von 6 Monaten eingelöst werden. Pro Jahr kann nur ein Qualifizierungsscheck genutzt werden.
Mehr Informationen zur KOMPASS-Förderung unter:
https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html