Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen aufgepasst – eine neue Förderung für Weiterbildungen wurde in Sachsen-Anhalt aufgelegt!
Bis zu 11.000 betriebliche und individuelle Weiterbildungsvorhaben können ab sofort gefördert werden und von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern und sogar Einzelpersonen genutzt werden. Die Weiterbildung kann einmalig oder über einen längeren Zeitraum laufen und verschiedenste Themen abdecken. Dazu gehören unter anderem Sprachkurse, kaufmännische und technische Weiterbildung, Personalentwicklung oder zu Digitalisierung.
Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige können für sich selbst oder ihre Angestellten, Azubis, Werkstudenten, etc. den Zuschuss für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildungen können Themen wie Sprachkurse, Unternehmensnachfolge, Führungsverantwortung oder Erschließung neuer Märkte behandeln. Unternehmen bis einschließlich 10 Mitarbeitende erhalten 60% Zuschuss, Unternehmen bis 250 Mitarbeitenden 50% Zuschuss und Unternehmen mit 250 oder mehr mitarbeitenden 40%. Weitere Informationen hier.
Privatpersonen, die kein Arbeitslosengeld beziehen und unter 66.600€ im Jahr verdienen, können einen individuellen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss liegt bei 90% für Personen mit weniger als 2.000€ brutto pro Monat. Personen die unter 3.000€ brutto, in befristeter Beschäftigung oder über 45 Jahre sind, erhalten einen Zuschuss von 80%. Weitere Personen können ebenfalls gefördert werden – mehr Informationen. Insgesamt können bis zu 25.000€ als Zuschuss erhalten werden.
Mehr Informationen über die neue Ankündigung der neuen Förderung:
https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/news-detail/arbeitsministerium-startet-neues-foerderprogramm-fuer-weiterbildungen