Wie aktuell ist die Förderdatenbank?

Die Förderdatenbank des Bundes (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html) ist eine der zentralen Anlaufstellen für die Suche nach Förderungen in Deutschland. AberAlle, die die Förderdatenbank für ihre Recherche nutzen, sollten die dort enthaltenen Angaben unbedingt doppelt prüfen, denn die gelisteten Informationen sind zum Teil mehrere Wochen oder sogar Monate veraltet und somit nicht immer aktuell

Das Thema Förderung ist gerade für Startups, kleine Unternehmen, aber auch für Hochschulen oft ein Buch mit sieben Siegeln. Die Förderrichtlinien und Antragsbedingungen sind häufig schwer verständlich und können, zusammen mit dem zeitlichen Aufwand für den Förderantrag, abschreckend sein. Das zeigt sich darin, dass nur knapp 18% aller Unternehmen Förderungen nutzen (Digitalisierungsindex 2021/2022) und 50% wissen nicht, was gefördert werden kann (ZEW Studie 2023). Umso relevanter ist es für öffentliche Einrichtungen, aktuelle Informationen bereitzustellen, um Förderungen zugänglicher zu machen und Frustrationen bei Interessierten vorzubeugen. Die folgende Analyse zeigt jedoch, dass die Förderdatenbank des Bundes in vielen Fällen nicht die aktuellsten Informationen beinhaltet. Das bedeutet, dass neue Förderungen sowie Änderungen in Bezug auf einzelne Förderungen zum Teil stark zeitverzögert veröffentlicht werden.

Was ist die Förderdatenbank des Bundes?

Die Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist eine der zentralen Anlaufstellen für die Suche nach Förderungen. Unternehmen, Hochschulen und Privatpersonen können sich in der Datenbank über mehr als 2.000 Förderprogramme informieren. Mit Hilfe diverser Filteroptionen, wie dem Fördergebiet oder der Förderart, können die vielen Fördermitteloptionen eingegrenzt werden. Ähnliche Datenbanken werden von verschiedenen anderen Einrichtungen angeboten, die jedoch meistens auf ein Bundesland oder auf bestimmte Themen begrenzt sind.

Analyse der Aktualität der Förderdatenbank

Es wurde eine Analyse der Förderdatenbank mit Schwerpunkt auf die Aktualität der Informationen durchgeführt. Im Zuge der hier präsentierten Analyse wurden verschiedene Förderprogramme exemplarisch ausgewählt (Stichprobe) und regelmäßig überprüft. Dafür wurden folgende Förderprogramme ausgewählt: WIPANO Unternehmen – Patente, Go International, Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm und der Digitalbonus Niedersachen.innovativ.

Bei der Analyse wurde vornehmlich die auf der jeweiligen Webseite der Förderdatenbank hinterlegte Förderrichtlinie betrachtet. Diese wurde im Vergleich zur Veröffentlichung der zugehörigen neuen Richtlinie betrachtet, die bspw. im Bundesanzeiger oder im Ministerialblatt eines Bundeslandes veröffentlicht wurden. Die Analyse fokussiert den Zeitraum (in Tagen) zwischen der Veröffentlichung der Änderung einer Förderrichtlinie und der entsprechenden Änderung in der Förderdatenbank des Bundes. Bei der Förderdatenbank des Bundes wurde ausgewertet, wann die Kurzzusammenfassung und die Rechtsgrundlage entsprechend aktualisiert wurden.

In der folgenden Darstellung werden jeweils die Tage zwischen der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie und der entsprechenden Anpassung in der Förderdatenbank aufgezeigt. Die Veröffentlichungen können jeweils eingesehen werden, ebenso die Dokumentationen der Förderdatenbank. Die Dokumentation besteht aus einer Dokumentation der Förderdatenbank vor und nach Änderung.

Bei neuen Förderungen, die zuvor nicht in der Förderdatenbank aufgelistet waren, ist nur die Veröffentlichung hinterlegt sowie die Dokumentation an welchem Tag die Förderung in der Förderdatenbank veröffentlicht wurde.

Änderung der Richtlinie

WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

33 Tage

zwischen Änderung und Aktualisierung

02.02.2024

Veröffentlichung der neuen Richtlinie im Bundesanzeiger 

06.03.2024

Änderung in der Förderdatenbank sichtbar

Die neue Richtlinie der WIPANO Förderung wurde zum 02.02.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und beinhaltete diverse Änderungen im Vergleich zur vorherigen Richtlinie. Unter anderem wurden die vorherigen 5 Leistungspakete in 2 Module geändert (bei Unternehmen) und es gab eine Anpassung, welche Kosten förderfähig sind (bspw. die Durchführung von Verwertungs- und Marketingmaßnahmen). Die neue Richtlinie wurde zum 06.03.2024, also 33 Tage später, in der Förderdatenbank des Bundes übernommen.

Bundesanzeiger Veröffentlichung der neuen Richtlinie:

Alte Richtlinie in der Förderdatenbank des Bundes:

Aktualisierung in der Förderdatenbank:

Neue Förderung

Förderung der Internationalisierungsbemühungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern „Go International“

14 Tage

zwischen Veröffentlichung und Aktualisierung

06.03.2024

Veröffentlichung der neuen Richtlinie im Ministerialblatt

20.03.2024

Neue Förderung in der Förderdatenbank sichtbar

Die Förderung „Go International“ wurde am 06.03.2024 durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landentwicklung und Energie in Bayern veröffentlicht und trat rückwirkend zum 20.02.2024 in Kraft. Die Förderung wurde erstmalig am 20.04.2024 in der Förderdatenbank veröffentlicht (14 Tage später). Gefördert werden zwischen 25-40% als Zuschuss für Maßnahmen zum Eintritt in ausländische Märkte. Kosten, wie beispielsweise Messeteilnahme, Marketingmaßnahmen oder Dolmetscherleistungen werden in Höhe von bis zu 30.000€ pro Zielland gefördert.

Bekanntmachung im Ministerialblatt:

Veröffentlichung in der Förderdatenbank:

Änderung der Richtlinie

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (Nordrhein-Westfalen)

14 Tage

zwischen Veröffentlichung und Aktualisierung

09.04.2024

Veröffentlichung der neuen Richtlinie im Ministerialblatt 

23.04.2024

Änderung in der Förderdatenbank sichtbar

Die Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm wurde zum 09.04.2024 per Veröffentlichung im Ministerialblatt (Ausgabe 2024 Nr. 11, Seite 457 bis 474) geändert. Die Änderung wurde zum 23.04.2024 in der Förderdatenbank des Bundes sichtbar.

Geändert wurde unter anderem, dass neu geschaffene Arbeitsplätze für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens besetzt sein müssen und die Höchstbeträge von Investitionsausgaben würden erhöht. Diese wurden für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze von 600.000€ auf 750.000€ und für gesicherte Dauerarbeitsplätze von 350.000€ auf 500.000€ erhöht.

Veröffentlichung im Ministerialblatt:

Förderdatenbank alte Richtlinie:

Aktualisierung Förderdatenbank:

Neue Förderung

Digitalbonus Niedersachsen

41 Tage

zwischen Veröffentlichung und Aktualisierung

12.06.2024

Veröffentlichung der neuen Richtlinie im Bundesanzeiger 

23.07.2024

Neue Förderung in der Förderdatenbank sichtbar

Die Förderung Digitalbonus Niedersachsen wurde am 12.06.2024 neu aufgelegt (die vorherige Förderrichtlinie war zu dem Zeitpunkt bereits abgelaufen). In Kraft trat die neue Förderung zum 19.06.2024 und wurde am 23.07.2024 in der Förderdatenbank des Bundes aufgenommen. 

Bekanntmachung durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung:

Veröffentlichung in der Förderdatenbank:

Änderung der Richtlinie

Förderrichtlinie Berufliche Bildung (sog. Aufstiegsprämie), Hessen

100 Tage

zwischen Veröffentlichung und Aktualisierung

03.06.2024

Veröffentlichung der neuen Richtlinie im hessischen Staatsanzeiger 

11.09.2024

Änderung in der Förderdatenbank sichtbar

Die Änderung der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung beruflicher Bildung wurde am 02.06.2024 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht (Seite 533). In Kraft trat die neue Förderung rückwirkend zum 21. Mai 2024. Die Änderung wurde zum 11.09.2024 in der Förderdatenbank des Bundes sichtbar. 

Im Zuge der neuen Richtlinie wurde die Förderung für Einzelpersonen, die eine Fortbildungsprüfung erfolgreich absolvieren von 1.000€ auf 3.500€ erhöht. Zusätzlich wurde der Zeitraum verlängert, bis zu dem Absolventen einen Antrag einreichen können – von sechs Wochen auf drei Monate.

Veröffentlichung im Staatsanzeiger:

Förderdatenbank alte Richtlinie:

Aktualisierung Förderdatenbank:

Anmerkung: Die dargestellten Förderprogramme wurden exemplarisch ausgewählt, darüber hinaus wurden weitere Förderprogramme analysiert. Im Zuge der Analyse wurden nur Förderungen inkludiert, bei denen mehr als 3 Tage zwischen der Veröffentlichung einer neuen Richtlinie und der entsprechenden Aktualisierung in der Förderdatenbank des Bundes lagen. 

Persönliche Meinung:

Die Förderdatenbank des Bundes ist eine relevante und zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Hochschulen und andere Einrichtungen, um nach Förderungen zu recherchieren. Es besteht ein großes Vertrauen in die Datenbank und die dort hinterlegten Informationen. Zudem ist die Datenbank häufig die erste Station eine Fördermittelrecherche. Dennoch sollten sich alle, die dort recherchieren, bewusst sein, dass die aufgezeigten Informationen unbedingt doppelt geprüft werden sollten, bspw. auf den Webseiten der jeweiligen Fördereinrichtungen. 

Die Problematik, die sich aus den teilweise nicht aktuellen Informationen in der Förderdatenbank des Bundes ergibt, ist, dass viele Unternehmen nicht die zeitlichen Ressourcen für eine ausführliche Fördermittelrecherche haben. Sehen diese Unternehmen beispielsweise fehlerhafte Informationen, wie dass eine Förderung abgelaufen ist, werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit keine weitere Recherche bei der jeweiligen Fördereinrichtung durchführen. Bei falschen Informationen, wie zur Höhe der Förderung, können falsche Annahmen und Finanzplanungen getroffen werden, die zu weiteren Problemen führen können.

Daher ist es aus meiner Sicht sehr relevant bei der Recherche nach Förderungen verschiedene Quellen, neben der Förderdatenbank des BMWK, zu nutzen und vornehmlich den Informationen der jeweiligen Fördereinrichtungen zu folgen – auch wenn das einen entsprechenden Mehraufwand für die Recherche bedeutet.