WIPANO Patentförderung neu aufgelegt 2024

Die WIPANO Patentförderung wurde für 2024 neu aufgelegt und bezuschusst wieder Ausgaben für die Patentrecherche, Patentanmeldung und weiter Maßnahmen. Nachdem die bisherige Richtlinie stufenweise in 2023 ausgelaufen ist, wurde eine neue Richtlinie „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ aufgesetzt und greift bis 2027.
Jetzt stellen sich die Fragen: Was hat sich geändert? Was ist neuWann kann WIPANO wieder beantragt werden?

WIPANO Patentförderung 2024

Die WIPANO-Förderung 2024 ist in drei Förderschwerpunkte unterteilt: 1. „Patentierung – Unternehmen“, 2. „Normung – Unternehmen“ und 3. „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“. 

Patentierung - Unternehmen

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland werden bei der Patentanmeldung und Verwertung mit externe Unterstützung gefördert. Wichtig ist, dass das Unternehmen / Gewerbe im Haupterwerb betrieben wird und in letzten 3 Jahren zuvor kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurde.

Der Zuschuss ist in zwei Module unterteilt:

  • Modul 1: Bezuschusst wird die Beratung zu (internationaler) Schutzrechtsanmeldung, Stand-der-Technik-Recherche inkl. Prüfung auf Neuheit, Patentanwaltsleistungen für Anmeldung und Nachanmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern. 
  • Modul 2: Bezuschusst wird die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse und Verwertung (Schwerpunkte). Marken- und Designanmeldung, Messeteilnahme (Messestand Gebühren), Prototypen-Bau (keine Eigenleistung), rechtliche Beratung zur Verwertung, zusätzliche Beratung (z.B. Marktrecherche), Patentschutzversicherung, Erarbeitung eines Marketingkonzept für die Verwertung.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50% bzw. max. 10.000€ für Modul 1 und 6.000€ für Modul 2.

Wenn bei Recherche festgestellt wird, dass der sog. Stand der Technik bereits bekannt ist (das heißt, dass die Erfolgsaussicht auf ein Patent gering ist), kann auf weitere Schritte (z.B. die Patentanmeldung) verzichtet werden. Modul 2 ist optional und kann nur abgerechnet werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde (heißt Beratung, Stand-der-Technik-Recherche und Patentanmeldung). 

Die Antragseinreichungen ist bis zum 31. Oktober 2027 möglich.

Normung - Unternehmen

Dieser Förderschwerpunkt bezuschusst die Beteiligung an Normungs- und Standardisierungsgremien. Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von max. 100 Millionen € sind förderfähig, wenn sie vorher noch nicht in dem jeweiligen Gremium aktiv waren.

Bezuschusst werden bis zu 45.000€ bis maximal 70% der anfallenden Kosten. Zu den förderbaren Kosten zählen unter anderem Reisekosten und Pauschalen für Personalkosten je Gremiumssitzung.

  • Teilnahme an nationalen Normungsgremien 1.000 € (bei virtuellen 500 €)
  • Teilnahme an europäischen Normungsgremien 1.500 € (virtuell 750 €)
  • Teilnahme an internationalen Normungsgremien 2.000 € (virtuell 1.000 €)
  • Die Kosten für die Teilnahme an nationalen Gremien ist auf 5.000€ begrenzt, bei den anderen Gremium auf 25.000€ 
  • Ausgaben für Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements, Normungsrecherchen
    sind auf 5.000 € begrenzt.
  • Ausgaben für die Erstellung einer DIN SPEC (PAS)-Anwenderregel oder einer internationalen
    Entsprechung sind auf 10.000 € begrenzt.

Die Antragseinreichungen ist bis zum 31. März 2027 möglich.

Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung

Dieser Förderschwerpunkt bezuschusst die Überführung von neuen Forschungserkenntnissen in Normen und Standards, für die wirtschaftliche Verbreitung. Gefördert werden Kooperationsprojekte von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen mit Unternehmen. Dabei dürfen maximal 70% der Personenmonate von den Hochschulen / Forschungseinrichtungen erbracht werden.

Gefördert wird unter anderem:

    1. Die Aufbereitung und Diffusion von Forschungs- und Entwicklungsprojektergebnissen für Normungs- beziehungsweise
      Standardisierungsaktivitäten durch Mitwirkung auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene,
    2. Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, zum Beispiel durch die Entwicklung von Prüfnormen,
    3. die Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen sowie von Referenzarchitekturen oder
      Standardprozessen,
    4. Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur digitalen Normung oder Standardisierung

Das Projektziel soll mindestens ein Normungs- oder Standardisierungsantrag sein. Pro Kooperationspartner können maximal 200.000€ als Zuwendung erhalten werden.

    1. KMU erhalten in der Regel 50% Zuschuss. Das kann auf bis zu 80% ansteigen.
    2. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 85%.

Die Antragstellung erfolgt in Form eines zweistufiges Verfahrens: 1. Projektskizze, 2. Vollantrag.

Die Skizzeneinreichungen ist bis zum 31. März 2027, die Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027 möglich.

Was hat sich an der WIPANO-Förderung 2024 geändert?

Mit der neuen WIPANO Förderrichtlinie wurden verschiedene Punkte verändert. Grundlegend sind anstatt der bisherigen 5 Förderschwerpunkte ab 2024 nur noch 3 vorhanden. Die Module „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung“ und „Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen“ entfallen.

Änderungen bei Unternehmen – Patente:

  • Anstatt der bisherigen 5 Leistungspakete sind nur noch 2 sog. Module aufgeführt.
  • Die Höhe des Zuschusses bleibt nahezu gleich, bei maximal 16.000€ ab 2024 und zuvor 16.600€.
  • Einzelne Kostenpunkte bzw. die vorherigen Leistungspakete wurden zusammengefasst:
    • Die Kosten-Nutzen-Analyse muss mit der neuen Richtlinie nicht mehr zu Beginn durchgeführt werden, sondern nachdem die Patentrecherche und Patentanmeldung umgesetzt wurde (Modul 2). Bisher musste diese frühzeitig umgesetzt werden (Leistungspaket 2).  
    • Die Unterstützung zur Identifikation, Ansprache und Vertragsverhandlung mit Verwertern ist nicht mehr enthalten.
    • Die Durchführung von Verwertungs- und Marketingmaßnahmen ist nicht mehr enthalten (die Erarbeitung eines Marketingkonzepts ist weiterhin förderbar)

Änderungen bei Unternehmen – Normung:

  • Die bestehende Personalkostenpauschale für die Teilnahme an nationalen, europäischen oder internationalen Gremiensitzungen wurde um virtuelle Sitzungen ergänzt. Die Pauschalen der in Präsenz stattfindenden Sitzungen bleibt gleich, die Pauschalen für virtuelle Sitzungen entsprechen jeweils der Hälfte der Pauschale.
  • Die Reisekosten und Personalaufwand wurde unterteilt auf maximal 5.000€ für nationale Gremienarbeit und 25.000€ für europäische oder internationale Gremienarbeit.
  • Die maximale Zuwendung für Normenmanagement und Normungsrecherchen wurde verringert auf jetzt bis zu 5.000€ (vorher bis zu 10.000€).
  • Die Höchstsumme der Zuwendung wurde von 40.000€ auf 45.000€ erhöht.

Der Hauptbereich „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ bleibt nahezu gleich.

Wann kann WIPANO 2024 wieder beantragt werden?

Die neue Richtlinie für WIPANO greift rückwirkend zum 01. Januar 2024.

Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 06.02.2024) kann die Förderung jedoch noch nicht beantragt werden. Weder auf der Seite des Projektträgers Jülich (Forschungszentrum Jülich GmbH), noch auf der Online-Anmeldeplattform des Bundes „easy-online„, finden sich aktuelle Informationen bzw. kann die WIPANO-Förderung bisher beantragt werden. Die Antragstellung über easy-online wird zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Die neue WIPANO Förderrichtlinie 2024

Hier können Sie die neue Richtlinie „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ ansehen.